Häufig gestellte Fragen

 

Informationen zur Zahnzusatzversicherung

Sie erhalten im Folgenden Informationen zu den Zahnzusatzversicherungen CEZK-U und CEZP-U der Continentale Versicherung, mit Stand 04.2014. Die Allgemeinen Versicherungsbedingungen sind hier maßgebend.

Warum ist eine private Zahnzusatzversicherung wichtig?

Zähne können sehr kostspielig werden – besonders bei den Themen Kronen, Brücken, Implantate sind die Kosten und Eigenbeteiligungen steigend. Auch wer regelmäßig sein Bonusheft gepflegt hat muss immer noch 35% der Regelversorgung selbst tragen. Für Maßnahmen die der Zahnerhaltung dienen (z. B. PZR, Parodontose- und Wurzelkanalbehandlungen) erhalten Kassenversicherte keine Leistungen der GKV – manchmal in Einzelfällen bei ganz bestimmten Indikationen.

Welche Kosten übernimmt die Kasse bei Implantaten und Zahnersatz?

Seit dem 01.01.2005 hat der Gesetzgeber für Versorgungen mit Regelversorgung einen fixen Betrag vorgesehen – der sogenannte „Befundbezogene Festzuschuss“. Von diesem festgelegten Betrag übernimmt die Krankenkasse einen Zuschuss von 50 % bis 65 % der  Regelversorgung mit Zahnersatz. Bei der Bestimmung der Höhe des Festzuschusses spielt der zahnmedizinische Befund sowie die individuellen Bemühungen zur Gesunderhaltung der Zähne eine Rolle. Die bestenfalls regelmäßige Vorsorge wird in einem Bonusheft festgehalten.

Versicherte einer gesetzlichen Krankenkasse bekommen bei Regelversorgung i.H.v.:

  • 50 % (bei weniger als 5 Jahren Vorsorge)
  • 60 % (bei mindestens 5 Jahren Vorsorge)
  • 65 % (bei mindestens 10 Jahren Vorsorge)

Die regelmäßige Vorsorge der letzten Jahre wird durch das Bonusheft nachgewiesen.

Bei Kronen und Brückengliedern kann es auch um die Erstattung von Verblendkosten gehen. Der Anteil der gesetzlichen Krankenkasse wird hier im Oberkiefer bis zum 5. Zahn und im Unterkiefer nur bis zum 4. Zahn übernommen.

Mehrheitlich werden heutzutage implantatgestützte Zahnersatzmaßnahmen vorgenommen. Diese sogenannte „andersartige Versorgung“ ist wesentlich teurer als die gesetzlich festgelegte Regelversorgung. Gerade für diesen Bereich ist es ratsam eine leistungsstarke Zahnzusatzversicherung abzuschließen, um nicht auf immensen Kosten sitzen zu bleiben.

Übernimmt die Kasse Kosten für Funktionsdiagnostik bzw. Augmentation?

Funktionsdiagnostik

Die Fachrichtung Funktionsdiagnostik legt auf das optimale Zusammenspiel zwischen den Zahnkontakten, dem Kiefergelenk und den Muskeln Wert. Wenn es in diesen Bereichen zu Funktionsstörungen kommt, können verschiedene Probleme die Folge sein. Hierzu zählen beispielsweise: Zähneknirschen und Kopfschmerzen. Zur Beseitigung der Ursachen und Beschwerden stehen dem Zahnarzt funktionsanalytische sowie funktionstherapeutische Maßnahmen (Funktionsdiagnostik) zur Verfügung. Aufwendungen für solche funktionsanalytische sowie funktionstherapeutische Maßnahmen werden von gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen.

Augmentation (Knochenaufbau)

Knochenaufbaumaßnahmen werden vorgenommen um eine gewisse Funktionalität des Kieferknochens wieder aufzubauen und die Knochenbasis zum Beispiel ausreichend zur Aufnahme von Implantaten zu stärken. Die Kosten für Knochenaufbau werden von der Krankenkasse nicht übernommen.

Leistet die Kasse für Prophylaxe sowie Zahnerhalt?Wurzelkanalbehandlungen

Mit Hilfe der Wurzelkanalbehandlung können häufig Zähne, die Beschädigungen des Zahnmarks oder andere Erkrankungen haben, retten und erhalten. Das Vorgehen bei einer Wurzelkanalbehandlung ist wie folgt: Lebendes und vielleicht auch entzündetes und/oder abgestorbenes Gewebe wird in der jeweiligen Zahnhöhle entfernt. Nach der Entfernung wird der Bereich gesäubert und zum Abschluss noch aufgefüllt. In ganz bestimmten Fällen übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung auch die Kosten einer oben genannten Wurzelkanalbehandlung. Es gibt allerdings auch Einschränkungen. Gerade im Bereich der hinteren Backenzähne kann es bei wiederholten Maßnahmen dazu kommen, dass die Behandlung nicht mehr bewilligt und ein Zahn gezogen wird.

Parodontosebehandlung

Wenn das Zahnbett eines Menschen erkrankt nennt man diese Erkrankung Parodontose. Um einen Verlust der Zähne zu vermeiden sollten solche Erkrankungen umgehend richtig behandelt werden. Dies spart vor allem auch Kosten für Zahnersatz. Die Behandlung von Parodontose stellt grundsätzlich einer Sachleistung der gesetzlichen Krankenversicherung dar, welche allerdings nur bei bestimmten Indikationen zum Tragen kommt. Ein Hauptkriterium zur Bestimmung einer Leistung stellt zum Beispiel die Tiefe der Zahnfleischtaschen dar.

Professionelle Zahnreinigung

Ein sehr wichtiger Teil der zahnmedizinischen Vorsorge ist die PZR oder auch professionelle Zahnreinigung. Die PZR meint nicht ausschließlich die Reinigung der Zähne von einer Fachkraft, sondern auch das Versiegeln von den Oberflächen der Zähne mit Lack oder Gel. Durch das Versiegeln wird die oxydative Wirkung der Speisen deutlich reduziert. Die hierbei entstehenden Kosten werden von der Krankenkasse nicht übernommen.