Zahnzusatzversicherung

 

Schöne Zähne können ganz schön teuer werden - insbesondere höherwertiger Zahnersatz. Ihre gesetzliche Krankenkasse übernimmt nur einen Teil der Regelversorgung.

Kosten für höherwertige Maßnahmen gehen zu Ihren Lasten. Mit unserer Zahn-Ergänzung erfüllen wir sicher Ihre Wünsche. Denn wir bieten die passende Ergänzung zur gesetzlichen Versorgung. Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) bietet eine Grundversorgung: Bei Zahnersatz werden max. 65 % der Kosten der sogenannten Regelversorgung übernommen. Den Rest zahlen Sie! Unsere Tarife schließen diese und andere Versorgungslücken.

CEZP

Mit dem Tarif CEZP sichern Sie sich eine privat zahnärztliche Versorgung mit Zahnersatz/Implantaten inklusive Funktionsdiagnostik zusammen mit der GKV bis zu 90 % bei mindestens fünfjähriger ununterbrochener Vorsorge, sonst zu 80%.

Und reicht Ihnen im Einzelfall eine Regelversorgung, dann übernehmen wir zusammen mit Ihrer Krankenkasse 100 % der Kosten. So sind Sie immer auf der sicheren Seite - egal ob Sie als Kassen- oder Privatpatient zum Zahnarzt gehen.

 

CEZK

Mit dem Tarif CEZK erhalten Sie inklusive GKV-Leistung 75 Prozent der erstattungsfähigen Kosten zurück.

Und reicht Ihnen im Einzelfall eine Regelversorgung, dann übernehmen wir zusammen mit Ihrer Krankenkasse 100 % der Kosten. So sind Sie immer auf der sicheren Seite - egal ob Sie als Kassen- oder als Privatpatient zum Zahnarzt gehen.

PLUS-Leistungen im Überblick

  • Gesetzliche Regelversorgung
  • Erstattung der privatzahnärztlichen Versorgung inkl. Inlays und maximal sechs Implantate je Kiefer
  • mit ununterbrochener mindestens 5-jähriger Vorsorge bis zu 90 Prozent
  • ohne ununterbrochener mindestens 5-jähriger Vorsorge bis zu 80 Prozent
  • Augmentation und Funktionsdiagnostik  
  • Leistungsstaffel in den ersten vier Kalenderjahren (entfällt bei Unfällen)
  • Erfolgt keine GKV-Vorleistung, werden als fiktive gesetzliche Leistung 40 Prozent der erstattungsfähigen Kosten abgezogen.

 

Zahnbehandlung und Prophylaxe

  • Zahnprophylaxe/Professionelle Zahnreinigung und Fissurenversiegelung (bis zum Alter von 18 Jahren) je Kalenderjahr bis zu 80 Euro
  • Kosten für dentin-adhäsive Füllungen unter Anrechnung der GKV-Leistungen
  • Wurzelkanal- und Parodontosebehandlungen (sofern die GKV nicht leistet)

Leistung im Überblick

  • Gesetzliche Regelversorgung
  • 75 Prozent Erstattung der privatzahnärztlichen Versorgung inkl. Inlays und maximal vier Implantate je Kiefer,
  • Augmentation und Funktionsdiagnostik
  • (Leistungsstaffel  in den ersten vier Kalenderjahren, entfällt bei Unfällen);
  • Erfolgt keine GKV-Vorleistung, werden als fiktive gesetzliche Leistung 40 Prozent der erstattungsfähigen Kosten abgezogen.