Zahnzusatzversicherung

 

Schöne Zähne können ganz schön teuer werden - insbesondere höherwertiger Zahnersatz. Ihre gesetzliche Krankenkasse übernimmt nur einen Teil der Regelversorgung.

Kosten für höherwertige Maßnahmen gehen zu Ihren Lasten. Mit unserer Zahn-Ergänzung erfüllen wir sicher Ihre Wünsche. Denn wir bieten die passende Ergänzung zur gesetzlichen Versorgung. Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) bietet eine Grundversorgung: Bei Zahnersatz werden max. 65 % der Kosten der sogenannten Regelversorgung übernommen. Den Rest zahlen Sie! Unsere Tarife schließen diese und andere Versorgungslücken.

Komfort-Tarif CEZK

  • 75 % für Zahnersatz als Privatpatient ²
  • 4 Implantate je Kiefer
  • Leistungen bis zu den Höchstsätzen der Gebührenordnung für Ärzte und Zahnärzte
  • Der Tarif ist mit Rückstellungen für das Alter kalkuliert, so dass sich der Beitrag nicht aufgrund des Älterwerdens erhöht.

Profi-Tarif CEZP

  • 80-90 % für Zahnersatz als Privatpatient ²
  • 6 Implantate je Kiefer
  • 80 Euro je Kalenderjahr für Zahnprophylaxe / Professionelle Zahnreinigung, Fissurenversiegelung für Minderjährige
  • 100 % für dentin-adhäsive Füllungen ²
  • 100 % für Wurzel- und Paradontosebehandlungen, wenn kein Sachleistungsanspruch gegenüber der GKV besteht
  • Der Tarif ist mit Rückstellungen für das Alter kalkuliert, so dass sich der Beitrag nicht aufgrund des Älterwerdens erhöht.

Exklusiv-Tarif CEZE

  • 100 % für Zahnersatz als Privatpatient ²
  • Keine tarifliche Begrenzung der Implantate je Kiefer
  • 250 Euro je Kalenderjahr für Zahnprophylaxe / Professionelle Zahnreinigung, Fissurenversiegelung, zahnaufhellende Maßnahmen ³
  • 100 % für Kunststoff-, Komposit- und dentin-adhäsive Füllungen ³
  • 100 % für Wurzel- und Parodontosebehandlungen ³  sowie 100 % für Aufbissbehelfe und Schienen (z. B. Knirscherschienen) ³
  • 250 Euro je Kalenderjahr für Maßnahmen zur Schmerzausschaltung wie Analgo-Sedierung, Vollnarkose, Lachgas-Sedierung, Akupunktur und Hypnose
  • Der Tarif ist mit Rückstellungen für das Alter kalkuliert, so dass sich der Beitrag nicht aufgrund des Älterwerdens erhöht.

Ergänzende Hinweise:

¹maximal bis zum Rechnungsbetrag

²inklusive der Vorleistung der GKV

²Bei Anspruch auf GKV-Vorleistungen werden diese angerechnet.