Bauherrenhaftpflicht

 

Die Bauherrenhaftpflichtversicherung schützt den Bauherren beispielsweise gegen gesetzliche Haftpflichtansprüche

aus dem Besitz eines Baugrundstückes und des darauf zu errichtenden Bauwerkes, wenn u.a.:

  • eine Baugrube nicht genügend abgesichert wird 
  • gelagertes Baumaterial vor dem Baugrundstück nicht ausreichend beleuchtet ist
  • als Unternehmer von Bauarbeiten (Neubauten, Umbauten, Abbruch- und Grabearbeiten),
  • wenn z.B. eine mit den Bauarbeiten beschäftigte Person einem Besucher den Anzug mit Speis beschmutzt